Seminarleiterfortbildung § 53 (2) FahrlG

Die Fahrlehrer-Fachschule aus Oberhausen
Falls Sie sich genauer informieren wollen, senden wir Ihnen gerne unsere Info-Mappe zu. Gerne sind wir auch bereit, Ihnen bei einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung usw. zu geben.
Seminarleiterfortbildung § 53 (2) FahrlG
Informationen
Das Fahrlehrergesetz sieht für alle Fahrlehrer und Seminarleiter eine turnusmäßige Fortbildungspflicht vor. Diese sieht folgende Möglichkeiten vor.
Allgemeine Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 (2) FahrlG bietet folgende Optionen an:
• Alle 4 Jahre 3 aufeinanderfolgende Fortbildungstage
• Alle 4 Jahre 4 einzelne Fortbildungstage
Für Ausbildungsfahrlehrer sieht das FahrlG folgende turnusmäßige Fortbildung vor:
• Alle 4 Jahre 1 Fortbildungstag
Für Seminarleiter ASF und FES gelten nach § 53 (2) FahrlG folgende turnusmäßige Fortbildungspflichten:
• Alle 2 Jahre jeweils 1 Fortbildungstag für ASF und FES
Die Fortbildungspflicht nach § 53 (1) FahrlG kann unter Anrechnung der Fortbildungstage als Ausbildungsfahrlehrer oder Seminarleiter ASF und FES bis auf einen Tag reduziert werden.
Ausbildungsinhalte
• Unfallentwicklung im Straßenverkehr und ihre Ursachen
• Verstöße im Straßenverkehr und ihre Ursachen
• Wege zur Beeinflussung von auffälligen Kraftfahrern
• Methoden zur Kursleitung und Moderatorentechnik
Checkliste
Termine
November 2019
15.11. (Fr.) | Fortbildung Seminarerlaubnis ASF nach §53 (2) FahrlG
16.11. (Sa.) | Fortbildung Seminarerlaubnis FES nach §53 (2) FahrlG
Dezember 2019
20.12. (Fr.) | Fortbildung Seminarerlaubnis ASF nach §53 (2) FahrlG
21.12. (Sa.) | Fortbildung Seminarerlaubnis FES nach §53 (2) FahrlG
Oktober 2020
09.10. (Fr.) | Fortbildung Seminarerlaubnis ASF nach §53 (2) FahrlG
10.10. (Sa.) | Fortbildung Seminarerlaubnis FES nach §53 (2) FahrlG
November 2020
06.11. (Fr.) | Fortbildung Seminarerlaubnis ASF nach §53 (2) FahrlG
07.11. (Sa.) | Fortbildung Seminarerlaubnis FES nach §53 (2) FahrlG
Dezember 2020
18.12. (Fr.) | Fortbildung Seminarerlaubnis ASF nach §53 (2) FahrlG
19.12. (Sa.) | Fortbildung Seminarerlaubnis FES nach §53 (2) FahrlG