Ausbildungsfahrlehrer

Als erfahrener Fahrlehrer möchten Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen an „Newcomer“ weitergeben, bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter Ihre betrieblichen Bedürfnisse einfließen lassen oder sogar Ihren Nachfolger optimal in Ihren Betrieb einarbeiten? Gut so! Die Qualität der Fahrlehrer hängt maßgeblich von der sorgfältigen Ausbildung in der Praxis ab. Sie bringen den Fundus an praktischer Erfahrung mit. Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um erfolgreich als Ausbildungsfahrlehrer agieren zu können.

§ 16 Abs. (1) FahrlG legt fest, dass man seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE sein muss. Des Weiteren muss man nach § 16 Abs. (2) FahrlG innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungslehrgang teilgenommen haben.

Voraussetzungen

  • Mindestens 3 Jahre im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Erfolgreiche und aktive (!) Teilnahme innerhalb der letzten 2 Jahre an einem 5 tägigen Einweisungsseminar

Ausbildungsinhalte und -dauer (Kompetenzbereiche)

Die Inhalte des Einweisungsseminars regelt § 4 FahrlAusbVO und werden in der Anlage 4 zum § 4 FahrlAusbVO in Form eines Rahmenplans konkretisiert.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Ausbildungsstand des Anwärters mit Anwärterbefugnis
  • Erstellung eines Musterausbildungsplans
  • Pädagogische Reflexion
  • Abschlussprüfung des Fahrlehreranwärters

Fachliches Professionswissen

  • Recht
  • Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation

Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen

  • Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts
  • Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung
  • Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Rückmelden und Beraten

Ausbildungsdauer

  • Die Dauer beträgt 5 Tage mit jeweils 8 UE zu je 45 Minuten

Termine

  • 05.08.2024 - 09.08.2024

    Ausbildungsfahrlehrer (5-tägiges Seminar)

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