Als erfahrener Fahrlehrer möchten Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen an „Newcomer“ weitergeben, bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter Ihre betrieblichen Bedürfnisse einfließen lassen oder sogar Ihren Nachfolger optimal in Ihren Betrieb einarbeiten? Gut so! Die Qualität der Fahrlehrer hängt maßgeblich von der sorgfältigen Ausbildung in der Praxis ab. Sie bringen den Fundus an praktischer Erfahrung mit. Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um erfolgreich als Ausbildungsfahrlehrer agieren zu können.
§ 16 Abs. (1) FahrlG legt fest, dass man seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE sein muss. Des Weiteren muss man nach § 16 Abs. (2) FahrlG innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungslehrgang teilgenommen haben.