Ihre eigene Fahrschule zu managen oder als verantwortlicher Leiter eines Unternehmens zu arbeiten, ist kein leichtes Unterfangen. Neben gezielten Marketingstrategien zur Kundenwerbung brauchen Sie auch betriebswirtschaftliches Know-how, um Ihre Finanzen verwalten zu können. Im Dschungel bürokratischer Abläufe und Rechtslagen ist eine qualitative Ausbildung im Betriebs- und Fahrschulwesen somit von großer Bedeutung. Daher sieht § 18 Abs. (1) Nr. 5 und Abs. (3) FahrlG vor, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Unternehmensführung in einem betriebswirtschaftlichen Lehrgang zu erwerben. Als zertifizierter Bildungsträger und Fahrlehrer-Fachschule nutzen wir unsere Erfahrung und unser Wissen, um Ihnen beim Start in die eigene Existenz beratend zur Seite zu stehen. In unserem Seminar „Fahrschulbetriebswirtschaft“ vermitteln Ihnen unsere qualifizierten Dozenten gemäß der Richtlinie für die Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft die vom Musterausbildungsplan vorgesehenen Kenntnisse rund um die Themen Fahrschule, Investition und Finanzierung, Management, Marketing und Werbung, Kalkulation und Rechnungswesen sowie Arbeits- und Sozialrecht.
Fahrschulbetriebswirtschaft
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Fahrlehrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt werden soll, mindestens jedoch BE
- Mindestens 2 Jahre im Beschäftigungsverhältnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig
- Erfolgreiche und aktive Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Ausbildungsinhalte und Dauer (Kompetenzbereiche)
Fahrschulwesen
- Fahrschuleröffnung und -schließung
- Standortwahl
- Rechtsformen
- Fahrschulerlaubnis und Behörden
- Vertragsrecht
Investition und Finanzierung
- Investitionsbedarf
- Finanzbedarf
Management, Marketing und Werbung
- Erweiterter Raumbedarf
- Büromanagement
- Kooperation
- Aufzeichnungen
- Kundenbetreuung
- Absatzorientierung
- Wettbewerb
- Werbung
Kalkulation und Rechnungswesen
- Kalkulation
- Buchführung
- Steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Bilanzen, Beratungen
- Liquiditätskontrolle
- Finanzplan
- Steuern
- Rechnungsstellung
- Zahlungsverkehr
Arbeits- und Sozialrecht
- Personalwesen
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht/Versicherung
Ausbildungsdauer
- mind. 70 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Termine
Auf Anfrage...
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