Seminarleiter

Wer Aufbauseminare im Sinne des § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG (ASF) durchführen möchte, bedarf einer Seminarerlaubnis gem. § 45 FahrlG.

Wer verkehrspädagogische Teilmaßnahmen des Fahreignungsseminars im Sinne des § 4a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 (FES) durchführen möchte, bedarf einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik gem. § 46 FahrlG.

Hierzu ist zunächst ein viertägiger Grundkurs und dann jeweils viertätige programmspezifische Kurse zur Durchführung des Aufbauseminars bzw. der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars zu besuchen.

Voraussetzungen

  • Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre mind. 3 Jahre hauptberuflich Fahrschüler theoretisch und praktisch ausgebildet
  • Nicht mehr als 2 Punkte im Fahreignungsregister
  • Erfolgreiche und aktive Teilnahme an den genannten Einweisungslehrgängen Grundkurs + programmspezifische Kurse
  • Bei FES zusätzlich: Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars + eine eigenständige, durch die Lehrgangsleitung beaufsichtigte, Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars

Ausbildungsinhalte und -dauer

Ausbildungsinhalt

  • Anwendung gruppenorientierter Lehrmethoden
  • Methodik und Technik der Kursmoderation als Arbeitsform
  • Rollenspiele und Moderationsübungen

Ausbildungsdauer

  • Viertägiger Grundeinweisungslehrgang
  • Viertätiger Einweisungslehrgang für das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
  • Viertägiger Einweisungslehrgang für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) zzgl. Hospitationen

Termine

Auf Anfrage...

Weitere Termine

Termine für „FES Grundeinweisung“ auf Anfrage.

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