Bus-Führerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen Krüssmann hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus, wobei uns neben Ihrer Zufriedenheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld am wichtigsten ist.

Fahrerlaubnisklasse Klasse D

Die Fahrerlaubnisklasse D kann nach den Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes bereits mit dem 18. Lebensjahr erfolgen. Dabei wird die Zulassung auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km gedrosselt. Voraussetzung dafür ist eine begonnene oder abgeschlossene Ausbildung in den Bereichen „Berufskraftfahrers/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“. Mit Beginn des 20. Lebensjahres kann unter den gleichen Voraussetzungen eine uneingeschränkte Fahrerlaubnisklasse D eingeholt werden. Bereits mit 21 Jahren kann nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km die Klasse D erteilt werden. Des Weiteren kann ab 23 Jahren die Klasse D nach beschleunigter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweiligen Ausbildungen können bereits ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Mindestalter begonnen werden. Die Prüfungen in Theorie und Praxis, sind drei bzw. einen Monat vor Erreichen des notwendigen Alters ablegbar. Die Führerscheinklasse D ist auf fünf Jahre befristet und kann nur durch Vorlage ärztlicher Nachweise verlängert werden.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse D fahren?

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Eingeschlossene Klasse: D1

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse B
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis inkl. Reaktionstest
  • Belastungsgutachten
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 / 20 / 21 / 23 Jahre

Ausbildung Theorie:

  • min. 24 Doppelstunden á 90 Minuten bei Vorbesitz der Klasse B
  • min. 18 Doppelstunden á 90 Minuten bei Vorbesitz der Klasse C1
  • min. 14 Doppelstunden á 90 Minuten bei Vorbesitz der Klasse C oder D1

Ausbildung Praxis:

  • Mindestens 22 Einzelstunden á 45 Minuten bei Vorbesitz der Klasse C > 2 Jahre
  • Mindestens 44 Einzelstunden á 45 Minuten bei Vorbesitz der Klasse C < 2 Jahre
  • Mindestens 58 Einzelstunden á 45 Minuten bei Vorbesitz der Klasse B/C1 > 2 Jahre
  • Mindestens 89 Einzelstunden á 45 Minuten bei Vorbesitz der Klasse B < 2 Jahre
  • Mindestens 35 Einzelstunden á 45 Minuten bei Vorbesitz der Klasse D1

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 40 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse Klasse DE

Die Fahrerlaubnisklasse DE kann nach den Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes bereits mit dem 18. Lebensjahr erfolgen. Dabei wird die Zulassung auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km gedrosselt. Voraussetzung dafür ist eine begonnene oder abgeschlossene Ausbildung in den Bereichen „Berufskraftfahrers/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“. Mit Beginn des 20. Lebensjahres kann unter den gleichen Voraussetzungen eine uneingeschränkte Fahrerlaubnisklasse DE eingeholt werden. Bereits mit 21 Jahren kann nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km die Klasse DE erteilt werden. Des Weiteren kann ab 23 Jahren die Klasse DE nach beschleunigter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweiligen Ausbildungen können bereits ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Mindestalter begonnen werden. Die Prüfungen in Theorie und Praxis, sind drei bzw. einen Monat vor Erreichen des notwendigen Alters ablegbar. Die Führerscheinklasse DE ist auf fünf Jahre befristet und kann nur durch Vorlage ärztlicher Nachweise verlängert werden.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse DE fahren?

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen auch mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Eingeschlossene Klasse: BE, D1E
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von C1: C1E

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse D
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis inkl. Reaktionstest
  • Belastungsgutachten
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 / 20 / 21 / 23 Jahre

Ausbildung Theorie: keine

Ausbildung Praxis: Mindestens 9 Einzelfahrstunden á 45 Minuten

Prüfung Theorie: keine

Prüfung Praxis: min. 70-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse Klasse D1

Die Führerscheinklasse D1 ist ab dem 18. Lebensjahr im Zuge der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine begonnene oder abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Ohne diese Ausbildung kann die Fahrerlaubnis ab dem 21. Lebensjahr eingeholt werden. Die jeweiligen Ausbildungen können bereits ein halbes Jahr vor dem Mindestalter begonnen werden. Die Prüfungen in Theorie und Praxis, sind drei bzw. einen Monat vor Erreichen des notwendigen Alters ablegbar. Die Führerscheinklasse D1 ist auf fünf Jahre befristet und kann nur durch Vorlage ärztlicher Nachweise verlängert werden.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse D1 fahren?

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse)
  • Die Länge des zu führenden Fahrzeuges darf eine max. Länge von acht Metern nicht überschreiten

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse B
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis inkl. Reaktionstest
  • Belastungsgutachten
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 / 21 Jahre

Ausbildung Theorie:

  • 16 Doppelstunden á 90 Minuten bei Vorbesitz der Klasse B
  • 10 Doppelstunden á 90 Minuten bei Vorbesitz der Klasse C oder C1

Ausbildung Praxis:

  • Mindestens 35 Einzelstunden á 45 Minuten bei Vorbesitz der Klasse B/C1
  • Mindestens 14 Einzelstunden á 45 Minuten bei Vorbesitz der Klasse C

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 35 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse Klasse D1E

Die Führerscheinklasse D1E ist ab dem 18. Lebensjahr im Zuge der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine begonnene oder abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Ohne diese Ausbildung kann die Fahrerlaubnis ab 21. Lebensjahr eingeholt werden. Die jeweiligen Ausbildungen können bereits ein halbes Jahr vor dem Mindestalter begonnen werden. Die Prüfungen in Theorie und Praxis, sind drei bzw. einen Monat vor Erreichen des notwendigen Alters ablegbar. Die Führerscheinklasse D1E ist auf fünf Jahre befristet und kann nur durch Vorlage ärztlicher Nachweise verlängert werden.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse D1E fahren?

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Klasse D1E)
  • Eingeschlossene Klasse: BE
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von C1: C1E

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse D1
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis inkl. Reaktionstest
  • Belastungsgutachten
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 / 21 Jahre

Ausbildung Theorie: keine

Ausbildung Praxis: min. 9 Einzelstunden á 45 Minuten

Prüfung Theorie: keine

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Haben wir Ihr Interesse an unserer Ausbildung geweckt?

Dann sprechen Sie uns an und erfahren Sie mehr über die Ausbildungsmöglichkeiten, die wir Ihnen bieten können.

Kontakt