LKW-Führerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen Krüssmann hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus, wobei uns neben Ihrer Zufriedenheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld am wichtigsten ist.

Fahrerlaubnisklasse Klasse C (Schwere Lkw)

Die Fahrerlaubnisklasse C können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufstkraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits am dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 21. / 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse C fahren?

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Gesamtmasse nach oben hin ohne Beschränkung
  • Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
  • Eingeschlossene Klasse: C1

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse B
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr

Ausbildung Theorie: 16 Doppelstunden á 90 Minuten

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse Klasse CE (Schwere Lastzüge)

Die Fahrerlaubnisklasse CE können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits am dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 21. / 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE ist auf fünf Jahre befristet.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse CE fahren?

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, ohne Beschränkung nach oben und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D1: D1E
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D: DE

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse C
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr

Ausbildung Theorie: 10 Doppelstunden á 90 Minuten

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse Klasse C1 (Leichte Lkw)

Die Fahrerlaubnisklasse C1 können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse C1 beschränkt fahren?

  • Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3,5 t bis 7,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse B
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung Theorie: 12 Doppelstunden á 90 Minuten

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse Klasse C1E (Leichte Lastzüge)

Die Fahrerlaubnisklasse C1E können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse C1E fahren?

  • Zugfahrzeuge der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse) mit einem Anhänger über 750 kg
  • Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Die Fahrzeugkombination darf in beiden Fällen einen Maximalwert von 12 t nicht überschreiten
  • Eingeschlossene Klasse: BE
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitzt von D1: D1E

Checkliste

  • Führerschein Klasse C1
  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung Theorie: keine

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: keine

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

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