PKW-Führerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen Krüssmann hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus, wobei uns neben Ihrer Zufriedenheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld am wichtigsten ist.

Fahrerlaubnisklasse B

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitende Fahren vom Bundestag als bundesweites Dauerrecht ausgewiesen. Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor dem Beginn des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem geltenden Mindestalter abgelegt werden. Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse B fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrzeugführer
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, ist die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf 3,5 t begrenzt
  • zweirädrige (Moped) und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
  • Landmaschinen (Klasse L)

Checkliste

Voraussetzung:

  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildung Theorie: 14 Doppelstunden á 90 Minuten

Ausbildung Praxis: 12 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse BE

Seit dem 1. Januar 1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen Anhänger ziehen wollen, die für die Klasse B nicht vorgesehen sind. Als Fahrzeugkombinationen gelten hierbei Zugfahrzeug der Klasse B sowie ein Anhänger oder Sattelanhänger.

Welche Anhänger darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse BE ziehen?

  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, jedoch maximal 3,5 t
  • Die Fahrzeugkombination darf maximal 7 t betragen

Checkliste

Voraussetzung: Führerschein oder erfolgreiche Prüfung der Klasse B

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildung Theorie: keine

Ausbildung Praxis: 5 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten

Prüfung Theorie: keine

Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse B96

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung / Erweiterung der eigentlichen Führerscheinklasse B. Diese Erweiterung ist gleichwohl mit dem 17. Lebensjahr zu erhalten und unterliegt den gleichen Zugangsvoraussetzungen wir die Klasse B.

Welche Anhänger darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse B96 ziehen?

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
  • Fahrzeugkombination aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Die Fahrzeugkombination Auto und Anhänger ist auf 4250 kg begrenzt
  • zweirädrige (Moped) und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
  • Landmaschinen (Klasse L)

Checkliste

Voraussetzung:

  • Führerschein oder erfolgreiche Prüfung der Klasse B
  • Personalausweis
  • biometrisches Lichtbild

Mindestalter: 17 Jahre (bei begleitetem Fahren), sonst 18 Jahre

Ausbildung Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten

Ausbildung Praxis: 3,5 Stunden á 60 Minuten

Prüfung Theorie: keine

Prüfung Praxis: keine

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