Gefahrgut (ADR/GGVSE)

Regelungen zum gewerblichen Transport von Gefahrgütern

Für eine sichere Beförderung gefährlicher Frachtgüter auf europäischen Straße existieren für sämtliche Gefahrgutklassen europäische Rechts- und Verkehrsvorschriften. Sie sind im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), festgelegt. Gleichfalls gelten bundesweit seit 2009 bundeseinheitliche Verordnungen, die in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) niedergeschrieben wurden.

ADR/GGVSE-Schulung

Die Vorschriften für den Gefahrguttransport sind so komplex wie in keinem anderen Kraftfahrzeugbereich. Verstöße gegen die engen Richtlinien können nicht nur Gefahr für Leib und Leben bedeuten, sondern gleichfalls wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund unterliegen Gefahrgutfahrer einer speziellen Ausbildungspflicht, welche die bereits erworbenen Fahrzeugführer-Kenntnisse um das Aufgabenspektrum des Gefahrguttransportes erweitert.

Als zertifizierter Bildungsträger übernehmen wir von der Oberhausener Fahrschule Krüssmann die qualifizierte Ausbildung künftiger Gefahrgutfahrer. Wir bereiten die Seminarteilnehmer im Zuge des sogenannten Basiskurses auf die bevorstehende Prüfung der Industrie- und Handelskammer zur ADR-Berechtigung vor. Mit dieser Zertifizierung können die angehenden Gefahrgutfahrer Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer die der Klassen 1 und 7) befördern.

Mit dem Aufbaukurs Tank bieten wir zugleich eine Weiterbildung für die Beförderung von Tanktransporten an. Zur weiteren Beförderung von explosionsgefährdeten oder radioaktiven Stoffen können Sie bei uns ebenfalls eine Fortbildung für die dafür erforderlichen Klassen 1 und 7 absolvieren. Jeder Lehrgang endet mit einer Prüfung vor Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Seminarinhalte

  • Allgemeine Vorschriften
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Ausrüstung
  • Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
  • Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen

Hinweis

  • AZAV Zertifizierung und Förderung über Bildungsgutschein möglich

Checkliste

Voraussetzung:

  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • erfolgreicher Abschluss des Basiskurses für die beiden Aufbaukurse

Zielgruppe: Kraftfahrer, die im Bereich „Gefahrguttransport“ tätig werden wollen

Seminardauer:

  • Basiskurs 2,5 Tage + Prüfung
  • Aufbaukurs 2 Tage + Prüfung
  • Fortbildung 1,5 Tage

Prüfung Theorie: schriftliche Prüfung

Abschluss: IHK

Termine

  • 29.07.2024 - 02.08.2024

    Gefahrgut-Schulung ADR

  • 02.12.2024 - 06.12.2024

    Gefahrgut-Schulung ADR

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