ADR/GGVSE-Schulung
Die Vorschriften für den Gefahrguttransport sind so komplex wie in keinem anderen Kraftfahrzeugbereich. Verstöße gegen die engen Richtlinien können nicht nur Gefahr für Leib und Leben bedeuten, sondern gleichfalls wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund unterliegen Gefahrgutfahrer einer speziellen Ausbildungspflicht, welche die bereits erworbenen Fahrzeugführer-Kenntnisse um das Aufgabenspektrum des Gefahrguttransportes erweitert.
Als zertifizierter Bildungsträger übernehmen wir von der Oberhausener Fahrschule Krüssmann die qualifizierte Ausbildung künftiger Gefahrgutfahrer. Wir bereiten die Seminarteilnehmer im Zuge des sogenannten Basiskurses auf die bevorstehende Prüfung der Industrie- und Handelskammer zur ADR-Berechtigung vor. Mit dieser Zertifizierung können die angehenden Gefahrgutfahrer Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer die der Klassen 1 und 7) befördern.
Mit dem Aufbaukurs Tank bieten wir zugleich eine Weiterbildung für die Beförderung von Tanktransporten an. Zur weiteren Beförderung von explosionsgefährdeten oder radioaktiven Stoffen können Sie bei uns ebenfalls eine Fortbildung für die dafür erforderlichen Klassen 1 und 7 absolvieren. Jeder Lehrgang endet mit einer Prüfung vor Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.