Regelungen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung
Wer heute eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D, D1E, DE sowie C1, C, C1E oder CE besitzt und gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern möchte, für den gilt die Weiterbildungspflicht. Diese betrifft nach BKrFQG alle Kraftfahrer die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gewerblich nutzen, unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.