Wechselbrückentraining

Die neuen Regelungen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung

Wer heute eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D, D1E, DE sowie C1, C, C1E oder CE besitzt und gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern will, muss eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Alle Fahrerinnen und Fahrer unterliegen seit September 2008 (gewerblicher Personenverkehr) und seit September 2009 (gewerblicher Güterverkehr) der Pflicht zur Weiterbildung.

Wechselbrückentraining

Als zertifizierter Bildungsträger für Berufskraftfahrer bietet wir, die Oberhausener Fahrlehrerfach- und Fahrschule Krüssmann, regelmäßige Lehr- und Weiterbildungsangebote für Berufskraftfahrer an, welche nach den geltenden EU-Standards die Richtlinien zur Weiterbildungspflicht erfüllen. Im Rahmen dieses Bildungsansatzes nutzen wir eine optimierte individuelle Bedarfsbetreuung, um Berufskraftfahrer, aber auch private Teilnehmer gleichermaßen qualifiziert aus- und weiterzubilden.

Ziel dieses Seminares ist eine spezifische und qualifizierte Vorbereitung der Lehrgangsteilnehmer auf den Umgang mit Wechsel­aufbauten im Straßenverkehr. Die Seminarteilnehmer erlernen hierbei Techniken zum Unterfahren von Anhängern mit Zugwagen und Sattelzügen sowie das Brücken der Einzelfahrzeuge. Die Maßnahme umfasst hierbei eine praktische Ausbildung.

Seminarinhalte

  • Rangieren mit Wechselaufbauten
  • Unterfahren mit dem Motorwagen
  • Unterfahren mit dem Anhänger
  • Brücken der Einzelfahrzeu
  • Das Umbrücken eines kompletten Zuges nach Zeit
  • Verhalten von Wechselaufbauten im Straßenverkehr

Checkliste

Voraussetzung:

Zielgruppe:

  • KraftfahrerInnen
  • mit der Verladung beauftragte Personen

Seminardauer: 1-Tages-Seminar

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Termine

Auf Anfrage...

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