Die neuen Regelungen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung
Wer heute eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D, D1E, DE sowie C1, C, C1E oder CE besitzt und gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern will, muss eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Alle Fahrerinnen und Fahrer unterliegen seit September 2008 (gewerblicher Personenverkehr) und seit September 2009 (gewerblicher Güterverkehr) der Pflicht zur Weiterbildung.