Klasse BE

Mit Gültigkeit des neuen Fahrlehrerrechts ab 01.01.2018 gelten für die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in neue Bestimmungen. Zudem wurden neben den Zugangsvoraussetzungen auch Änderungen bei den Ausbildungsinhalten vorgenommen.

§ 7 (3) Nr. 1. FahrlG legt demnach fest, dass die Ausbildung in der Klasse BE mindestens zwölf Monate beträgt. Gemäß FahrlAusbVO muss diese in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgen, darf nicht unterbrochen werden, muss also an einem Stück absolviert werden und muss die Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten umfassen. Die Ausbildung teilt sich in eine vierwöchige Orientierungsphase, eine siebenmonatige Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte und ein viermonatiges Lehrpraktikum auf.

Nachfolgend die Zugangsvoraussetzungen sowie die Kompetenzbereiche, nach denen die Ausbildung in der FahrlAusbVO neuerdings aufgebaut wird.

Zugangsvoraussetzungen

  • 21. Lebensjahr vollendet (Beginn mit 20 Jahren möglich)
  • Geistig und körperlich geeignet
  • Fachlich und pädagogisch geeignet
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen lassen
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens drei Jahren (Klasse BE zum Zeitpunkt der Fahrpraktischen Prüfung)
  • Ausbildung nach § 7 FahrlG wurde innerhalb der letzten drei Jahre absolviert
  • Die Prüfungen nach § 8 FahrlG wurden bestanden
  • Die für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse liegen vor

Ausbildungsinhalte und Dauer (Kompetenzbereiche)

Fachliches Professionswissen

  • Verkehrsverhalten
  • Recht
  • Technik

Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen

  • Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
  • Erziehen
  • Beurteilen

Ausbildungsdauer und -aufbau

Dauer mindestens 12 Monate

  • 1. Monat: Orientierungsphase
    1.Woche Einführung in der Ausbildungsstätte
    2.+3. Woche Hospitation in der Ausbildungsfahrschule
    4. Woche Auswertung in der Ausbildungsstätte
  • 2. – 8 Monat: Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • 2. – 7. Monat Ausbildung (im 6. Monat 1 Woche Hospitation in der Ausbildungsfahrschule)
  • 8. Monat Wiederholung, Vertiefung, Prüfungsvorbereitung und Prüfungen
  • 9. – 12. Monat: Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule
  • Im 10. Monat 2 Tage Reflexion in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Im 12. Monat 1 Woche Reflexion (Vorbereitung auf die Lehrprobenprüfungen)

Prüfungen

Fahrpraktische Prüfung (entweder während der Orientierungsphase oder bis Ende des achten Lehrgangsmonats)

  • Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich im achten Lehrgangsmonat
  • Theoretische Lehrprobenprüfung
  • Praktische Lehrprobenprüfung

Termine

  • 23.09.2024

    Fahrlehrer Klasse BE

Haben wir Ihr Interesse an unserer Ausbildung geweckt?

Dann sprechen Sie uns an und erfahren Sie mehr über die Ausbildungsmöglichkeiten, die wir Ihnen bieten können.

Kontakt