Förderungen

Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG)

Für die Fahrlehrerausbildung wird ein Maßnahmebeitrag bis zu € 15.000,- gewährt. Dieser Betrag (60,0 % als zinsgünstiges KfW-Darlehen und 40,0 % als Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist) steht für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zur Verfügung. Bei nachgewiesenen erfolgreichen Prüfungsabschluss, können auf den Darlehnsanteil weitere 40% erlassen werden.

Das zinsgünstige KfW-Darlehen muss nach einer bis zu 6-jährigen zins- und tilgungsfreien Auszahlungs- und Karenzzeit in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren in Raten von mindestens 128,00 € zurückgezahlt werden. Sondertilgungen oder vorzeitige Gesamtrückzahlung sind jederzeit kostenfrei möglich.

Darüber hinaus wird den Teilnehmern ein einkommens- und vermögensabhängiger monatlicher Unterhaltsbetrag gewährt, der sich ebenfalls in einen Zuschuss- und einen KfW-Darlehensanteil aufteilt.

Die Förderung ist bei den zuständigen Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen im Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen.

In NRW ist der Antrag an folgende Anschrift zu richten:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 – Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
50606 Köln
oder per E-Mail an afbg@bezreg-koeln.nrw.de
oder persönlich bei Bezirksregierung Köln, Robert-Schumann-Str. 51, 52066 Aachen
oder Online unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antrag-online-stellen-1709.html

Der Darlehnsantrag ist an folgende Anschrift zu senden:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
53170 Bonn

Förderung durch die Agentur für Arbeit nach SGB III

Für die Fahrlehrerausbildung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine finanzielle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch SGB III durch die Agentur für Arbeit möglich. Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und die Agentur für Arbeit der Teilnahme durch Aushändigung eines Bildungsgutscheins und eines positiven Bewilligungsbescheids zugestimmt hat.

Arbeitgeberförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz

Fördermöglichkeit mit Bildungsgutschein als Arbeitgeberförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist nach aktuellem Stand nur für die Erweiterungsklassen A, CE und DE möglich, nicht jedoch für die Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE. Die Förderung beträgt zwischen 50-100% der AZAV zertifizierten Gesamtkosten der Maßnahme zuzüglich 50-100% der Lohn- und Lohnnebenkosten während der Maßnahmedauer. Ansprechpartner für Erstberatung und Bewilligung der Mittel ist der Arbeitgeberservice der für den Sitz des Unternehmens zuständigen Agentur für Arbeit.

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Unfall-Versicherungsträger (u.a. die Berufsgenossenschaften) und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfe und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Höhe von bis zu 100 % der Kosten. Diese orientieren sich i.d.R. an den nach AZAV zertifizierten Gesamtkosten der Maßnahme.

Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen könnte darüber hinaus eine zusätzliche Förderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III) oder eine Förderung im Rahmen des „Aufstiegs-BAföG“ in Frage kommen.

Förderung durch Bildungsscheck oder Bildungsprämiengutschein

Bildungsscheck und Bildungsprämiengutschein sind weitere Fördermittel der öffentlichen Hand. Beratungs- und Bezugsquellen sind in der Regel die örtlichen Volkshochschulen.

  • Bildungsscheck

    Der Bildungsscheck wird als Zuschuss für Privatpersonen, Selbständige/Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen durch das Land NRW gewährt, um so Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen. Der Bildungsscheck wird von einer neutralen Beratungsstelle (in der Regel die örtlichen Volkshochschulen) ausgestellt. Es werden nur Lehrgangs- und Prüfungsentgelte gefördert. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.

    Weitere Informationen hierüber finden Sie im Internet unter:
    http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php

  • Bildungsprämiengutschein

    Die Bildungsprämie ist eine Förderung in Form eines Zuschusses, der durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt wird. Vorgesehen ist der Prämiengutschein für Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Weitere Zielgruppen sind z.B. Berufsrückkehrer und Mütter/Väter in Elternzeit. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.

    Weitere Informationen oder Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter:
    http://www.bildungspraemie.info/index.php oder telefonisch unter 0800-2623000

Steuerermäßigungen

Nicht erstattete Lehrgangskosten können nach dem Einkommensteuergesetz voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls Sie sich in einem nicht ausgeübten Beruf ausbilden, können Sie die dadurch entstehenden Kosten bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe als Sonderausgaben von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer absetzen. In jedem Fall empfiehlt es sich jedoch, hierzu fachkundigen Rat durch einen Steuerberater einzuholen.