Motorrad- und Rollerführerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen Krüssmann hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus, wobei uns neben Ihrer Zufriedenheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld am wichtigsten ist.

Fahrerlaubnisklasse A

Seit der gesetzlichen Neuregelung Anfang des Jahres 2013 gelten für den Erwerb der unbeschränkten Krafträdernutzung neue Richtlinien. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab drei Altersstufen möglich. Fahrzeugführer, die bereits einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nachweisen können, dürfen durch eine nochmalige praktische Prüfung ab einem Alter von 20 Jahren die Führerscheinklasse A erwerben. Für die Nutzung von dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW ist ein Alter von 21 Jahren erforderlich. Ab 24 Jahren ist ein vorheriger Besitz der Klasse A2 nicht notwendig. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt fahren?

  • schwere Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM

Checkliste

Voraussetzung:

  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 20 / 21 / 24 Jahre

Ausbildung Theorie:

  • Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse: 16 Doppelstunden á 90 Minuten
  • Mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse: 10 Doppelstunden á 90 Minuten

Ausbildung Praxis:

  • Ohne Vorbesitz einer Motorradklasse: 12 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten
  • Mit Vorbesitz einer Motorradklasse: 6 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse A2

Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Bis dahin dürfen Fahranfänger mittelschwere Krafträder nutzen. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse A2 fahren?

  • Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW
  • Beachtet werden muss gleichfalls das Verhältnis von Leistung zu Leermasse. Dieses darf max. 0,2 kW/kg betragen.
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Checkliste

Voraussetzung:

  • Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung Theorie:

  • Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse: 16 Doppelstunden á 90 Minuten
  • Mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse: 10 Doppelstunden á 90 Minuten

Ausbildung Praxis:

  • Ohne Vorbesitz einer Motorradklasse: 12 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten
  • Mit Vorbesitz einer Motorradklasse: 6 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung

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