Die neuen Regelungen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung
Nach dem BG-Grundsatz BGG 925 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ist die Teilnahme an einer Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen, Privat- oder Geschäftspersonen vorbehalten, die die berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Auf Grundlage dieser Verordnung sind gleichfalls die Zugangs- und Ausbildungsvoraussetzungen festgelegt worden.