Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung für jeden Kraftfahrer, der im gewerblichen Bereich Güterverkehr tätig sein möchte. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2009 für alle Kraftfahrerinnen und -fahrer.
Wer ab diesem Stichtag Berufskraftfahrer werden möchte, muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die so genannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen. Damit sind Sie berechtigt, als Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr tätig zu sein.
Betroffen von der Regelung sind alle Fahrer, die die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE (Güterverkehr) oder D1, D, D1E, DE (Personenverkehr) erwerben möchten.
In der beschleunigten Grundqualifikation erhalten Sie mittels 140 theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden das Rüstzeug für Ihren Beruf. Die Teilnahme an diesem Kurs schließen Sie durch eine schriftliche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ab. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung nur in deutscher Sprache möglich ist. Eine vorbereitenden Sprachkurs für die beschleunigte Grundqualifikation können Sie bei uns absolvieren.
Folgende Themen gehören zu den Lehrinhalten beschleunigten Grundqualifikation: